Arbeitsrecht (Arbeitnehmende)
Die Arbeitsfähigkeit wird durch die HIV-Infektion oft nicht beeinträchtigt und es gibt keine Berufe, die Menschen mit HIV aufgrund ihrer Diagnose nicht ausüben dürften.
Über welche Gesundheitsdaten muss ich meine:n (zukünftige:n) Arbeitgeber:in informieren?
Arbeitnehmende müssen den (zukünftigen) Arbeitgeber über Eigenschaften aufklären, die für die Arbeit wesentlich sind. Schränkt die HIV-Infektion Ihre Arbeitsfähigkeit ein, müssen Sie dies dem Arbeitgeber mitteilen. Welche Krankheit für die Einschränkung verantwortlich ist, müssen Sie dem Arbeitgeber aber nie mitteilen. Das bedeutet: Solange Sie sich gesund fühlen und von Ihrer ärztlichen Fachperson nicht krankgeschrieben sind, besteht gegenüber dem Arbeitgeber keine Informationspflicht.
Was soll ich machen, wenn mein:e zukünftige:r Arbeitgeber:in beim Bewerbungsgespräch unzulässige Gesundheitsfragen stellt?
Falls Arbeitgeber Fragen stellen, die mit dem geplanten Arbeitsverhältnis in keinem Zusammenhang stehen, haben Stellenbewerbende das Recht auf eine Notlüge. Die Frage nach dem HIV-Status dürfte also stets mit negativ beantwortet werden.
Gibt es Berufe, die ich nicht ausüben darf, weil ich HIV-positiv bin?
Arbeitnehmende mit HIV dürfen in der Schweiz alle Berufe ausüben. Dies gilt auch für Berufe im Gesundheitswesen, bei deren Ausübung es zum Kontakt mit dem Blut anderer Menschen kommen kann. Bei Einhaltung der üblichen und vorgeschriebenen Hygienemassnahmen besteht keine Übertragungsgefahr mit dem HI-Virus.
Muss ich meine:n Arbeitgeber:in über meine halbe Invalidenrente informieren, wenn ich eine 50%-Stelle annehme?
Wenn Sie sich imstand fühlen, das vereinbarte Arbeitspensum von 50% oder weniger zu bewältigen, besteht keine Rechtspflicht, die Arbeitgeberin über die IV-Rente zu informieren. Zu bedenken ist jedoch, dass anlässlich einer Rentenrevision der Arbeitgeberin regelmässig ein Formular zugestellt wird, in dem sie über Art und Dauer der Beschäftigung sowie über den Lohn des Rentenbezügers Auskunft geben muss. Es empfiehlt sich deshalb, die IV-Stelle zu bitten, nie direkt mit arbeitgebenden Person in Kontakt zu treten, sondern über sie die notwendigen Unterlagen zu verlangen.
Wann ist eine Kündigung im Zusammenhang mit HIV/Aids missbräuchlich?
Wird eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion ausgesprochen, ist sie grundsätzlich missbräuchlich. Doch selbst wenn der gekündigten Person der Beweis der Missbräuchlichkeit gelingt, beendet diese Kündigung das Arbeitsverhältnis. Denn im Arbeitsrecht gilt das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Stellt die Richterin Missbräuchlichkeit fest, kann der Arbeitgeber jedoch verpflichtet werden, der Arbeitnehmerin einen finanziellen Ausgleich von maximal sechs Monatslöhnen zu leisten. Liegt der Streitwert unter CHF 30'000.–, ist das gerichtliche Verfahren kostenlos.
Darf die Arbeitgeberin sich in einem Arbeitszeugnis zum Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers äussern?
In einem Arbeitszeugnis dürfen sich Arbeitgebende grundsätzlich nicht zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers äussern, ausser wenn dieser einen wesentlichen Einfluss auf die Leistung hatte und künftig haben wird. Diagnosen dürfen nie erwähnt werden.
Die Pensionskasse meiner neuen Arbeitsstelle verlangt, dass ich einen Gesundheitsfragebogen ausfülle. Muss ich angeben, dass ich mit HIV lebe?
Ja, die Gesundheitsfragen müssen Sie wahrheitsgemäss beantworten. Die Pensionskasse wird dann einen maximal fünfjährigen Vorbehalt anbringen für Krankheiten, die mit HIV in direktem Zusammenhang stehen. Nach Ablauf dieser fünf Jahre sind Sie auch im Fall von HIV-bedingten Krankheiten voll versichert. Senden Sie das ausgefüllte Gesundheitsformular immer direkt der Pensionskasse und nicht Ihrem Arbeitgeber.
Ich bin von der Pensionskasse für die Risiken Tod und Invalidität im Zusammenhang mit meiner HIV-Infektion mit einem fünfjährigen Vorbehalt belegt worden. Jetzt wechsle ich nach drei Jahren den Arbeitgeber und damit auch die Pensionskasse. Was passiert mit meinem Vorbehalt?
Die Laufzeit des Vorbehalts bei der ersten Pensionskasse wird bei der neuen voll angerechnet. Das heisst, wer 2017 bei der alten Pensionskasse mit einem fünfjährigen Vorbehalt belegt worden ist und 2019 in eine neue Pensionskasse wechselt, hat ab 2022 betreffend die HIV-Infektion für die entsprechenden Leistungen keinen Vorbehalt mehr.
Muss ich im Gesundheitsfragebogen der Krankentaggeldversicherung angeben, dass ich HIV-positiv bin?
Krankentaggeldversicherungen dürfen vor Abschluss des Vertrages die Gesundheit der Antragstellenden überprüfen. Dies geschieht in der Regel durch einen Gesundheitsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäss ausfüllen müssen. Füllen Sie den Fragebogen falsch aus, begehen Sie eine Anzeigepflichtsverletzung. Der Versicherer kann den Versicherungsschutz aufgrund einer vorbestehenden Krankheit (z. B. HIV-infektion, Diabetes, psychische Beschwerden, Rückenbeschwerden)verweigern. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit leistet in diesem Fall direkt die Arbeitgeberin. Diese wird von der Versicherung über den Ausschluss von der Krankentaggeldversicherung informiert, nicht aber über die Gründe (Diagnose). Grosse Arbeitgeber schliessen mit Versicherungsgesellschaften meistens Verträge ohne Gesundheitsprüfung ab.
Ausführliche Informationen und Musterbriefe in den Kapiteln «Arbeitsrecht», «Krankentaggeldversicherung» und «Berufliche Vorsorge» des Rechtsratgebers (PDF).