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Krankenkasse

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist obligatorisch. Diese obligatorische Grundversicherung deckt alle Kosten, die für die Behandlung von HIV notwendig sind.

Kann ich bei einer Krankenversicherung eine Grundversicherung und eine Zusatzversicherung abschliessen, wenn ich mit HIV lebe?

Der Abschluss einer Grundversicherung ist sogar obligatorisch. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist verpflichtet, sich für Krankenpflege versichern zu lassen. Im Gegenzug haben die Versicherungen die Pflicht, alle Personen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand in ihre Grundversicherung aufzunehmen. Die Grundversicherung deckt alle Kosten, die für die Behandlung von HIV notwendig sind.

Wer seinen Arbeitsort und/oder den Wohnsitzt in die Schweiz verlegt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Arbeit bei einer Krankenkasse seiner Wahl versichern lassen.

Bei der Zusatzversicherung, die freiwillig ist, können Versicherer nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit frei wählen, wen sie versichern wollen. Menschen mit HIV werden grundsätzlich nicht versichert.

Wie viele Kosten muss ich pro Jahr selber zahlen?

Mit folgenden Kosten pro Jahr müssen Sie rechnen:

  • Franchise (fester Jahresbetrag): Für Menschen mit HIV, die regelmässig in ärztliche Kontrollen gehen und antiretrovirale Medikamente einnehmen, empfiehlt sich die Wahl der tiefsten Franchise, also 300 Franken.
  • Selbstbehalt: Dieser beträgt 10% der Kosten, welche die Franchise übersteigen. Der jährliche Selbstbehalt beläuft sich auf maximal 700 Franken für Erwachsene. Ist von einem Medikament ein Generikum (wirkstoffgleiche Kopie) erhältlich, beträgt der Selbstbehalt 20%. Davon werden 15% an das Maximum von CHF 700.– angerechnet. 5% fallen unlimitiert zulasten des Patienten.
  • Krankenkassenprämien: Die Krankenkassenprämien unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Prämienregion. Weitere Infos sowie ein Prämienrechner finden Sie auf www.priminfo.admin.ch (Bund) oder www.comparis.ch (privat).

Kann ich ein Sparmodell wählen wie z. B. ein Telmed- oder Hausarztmodell?

Die meisten Krankenkassen bieten im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung alternative Versicherungsmodelle an, mit denen Prämien gespart werden können. Sie verpflichten sich dabei z. B., immer zuerst Ihre Hausärztin aufzusuchen oder vor jedem Arztbesuch eine telefonische Beratungsstelle der Krankenkasse anzurufen. Solche Sparmodelle sind grundsätzlich auch für Menschen mit einer chronischen Krankheit möglich. Allerdings sollten Sie vor Abschluss die Versicherungsbedingungen sehr genau studieren. Die Versicherungen haben unterschiedliche Vorgehensweisen, wenn sich Versicherte nicht an die Pflichten halten, und diese sind zum Teil sehr drastisch (z. B. keine Kostenübernahme des Arztbesuches und der dabei verschriebenen Medikamente).

Ausführliche Informationen und Musterbriefe im Kapitel «Krankenversicherung» des Rechtsratgebers.