Reden über HIV

Nach einer HIV-Diagnose kann es sinnvoll sein, Ihre:n Sexualpartner:innen über die Diagnose zu informieren. Diese können sich testen lassen und falls nötig rechtzeitig in Behandlung begeben. So verhindern Sie, dass die Infektion unwissentlich weitergegeben wird.

Den Partner / die Partnerin zu informieren, ist freiwillig ...

Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Pflicht zur Information des Partners oder der Partnerin. Sie allein entscheiden, ob und wann Sie jemandem von Ihrer HIV-Infektion erzählen.

Solange Sie die Safer-Sex-Regeln einhalten oder unter wirksamer Therapie stehen – Ihre Viruslast also unterhalb der Nachweisgrenze liegt –, müssen Sie Ihren Sexualpartner oder Ihre Sexualpartnerin nicht informieren. Nach einem Kondomversagen sollten Sie jedoch, sofern Sie nicht unter wirksamer Therapie stehen, den Sexualpartner oder die Sexualpartnerin über das Übertragungsrisiko informieren. So kann allenfalls innert 48 Stunden eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) eingeleitet werden.

... aber Sie tragen auch Verantwortung.

Die Infizierung mit HIV geschieht oft in festen Partnerschaften. Wer von seiner HIV-Infektion nichts weiss, verbreitet die Infektion unwissentlich weiter. Die frühe Information des Partners oder der Partnerin ist zentral, um dieser Weiterverbreitung entgegenzuwirken.

Auch wenn ein Partner oder eine Partnerin keine Krankheitszeichen hat, sollte er oder sie sich unbedingt testen und wenn nötig behandeln lassen. Eine frühe Diagnose und falls angezeigt ein rechtzeitiger Therapiestart tragen entscheidend zu einer erfolgreichen Behandlung bei.

Reden über HIV ist eine Chance ...

Gerade in der ersten akuten Krise nach der Diagnose kann eine Vertrauensperson Ihnen eine grosse Stütze sein. Auch beim Management Ihrer Infektion und einer allfälligen Therapie kann Sie Ihr Partner oder Ihre Partnerin unterstützen. Egal ob Sie zum Arzt müssen, Ihre Medikamente einnehmen oder sich gerade nicht gut fühlen – Sie können offen über die Gründe sprechen. Es kann gut sein, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihre Offenheit als Vertrauensbeweis sieht.

Das Mitteilen einer HIV-Diagnose ist eine geschützte Information. Sie darf ohne Ihr Einverständnis nicht weitergegeben werden. Weisen Sie den Partner oder Ihre Partnerin darauf hin, dass die Verletzung dieses Datenschutzes rechtliche Folgen haben kann.

... aber es birgt auch Risiken.

Die Information des Partners oder der Partnerin ist erst mal Ihre ganz persönliche Entscheidung. Trotzdem sollten Sie vorher auch mögliche Konsequenzen für Ihr Gegenüber abwägen. Nicht alle können mit der Nachricht gleich gut umgehen, manche sind möglicherweise überfordert und ziehen sich zurück. Bieten Sie Informationen über Ihr Leben mit HIV an, das baut Vorurteile und Ängste ab. Falls Sie negative Reaktionen und Beziehungskonflikte befürchten, kann eine Fachperson Sie bei der Information des Partners oder der Partnerin unterstützen.

Müssen Sie von Ihren bisherigen Sexualpartnern oder Partnerinnen eine Klage befürchten? Eine Strafanzeige eines bisherigen Sexualpartners ist grundsätzlich möglich. Damit die Klage aber Erfolg hat, muss sich der Kläger oder die Klägerin mit HIV infiziert haben, es muss nachgewiesen werden, dass er oder sie sich bei Ihnen angesteckt hat und dass Sie von Ihrer HIV-Diagnose Kenntnis hatten oder hätten haben müssen.

Wie vorgehen?

Bei einem HIV-Coming-out sind alle Reaktionen möglich. Daher ist es wichtig, dass Sie sich sicher fühlen und eine selbstbewusste Haltung zu Ihrer Infektion haben. Ihr Coming-out wird Gesprächsbedarf hervorrufen. Sie sollten Ihren Partner oder Ihre Partnerin daher nicht nebenbei über Ihre Infektion informieren, sondern einen ruhigen Moment abwarten, in dem Sie aufkommende Fragen beantworten können.

Beinhalten sollte ein Gespräch mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin unter anderem die folgenden Themen: Information über eine mögliche Infektion mit HIV, Information zum Schutzverhalten, die Weiterleitung zu einer Beratung und/oder einem HIV-Test sowie der Hinweis auf den Datenschutz.

Wen sonst noch informieren?

Wie in der Partnerschaft kann es auch im Familien- und Freundeskreis eine Entlastung sein, aus der HIV-Diagnose kein Geheimnis machen zu müssen. Auch dort gilt jedoch: Prüfen Sie gut, ob jemand, dem Sie Ihre Diagnose mitteilen möchten, Ihr Vertrauen wirklich verdient und mit der Information umgehen kann. Sie müssen niemanden über Ihre Diagnose informieren, wenn Sie dies nicht wollen oder Benachteiligungen befürchten.

Besondere Vorsicht ist am Arbeitsplatz geboten, häufig geschehen dort Datenschutzverletzungen, die weitreichende Folgen bis zur Entlassung haben können. Der Arbeitgeber darf nicht nach dem HIV-Status fragen. Beim Antritt einer neuen Stelle sind jedoch häufig Gesundheitsformulare der Versicherungen auszufüllen (Pensionskasse und Krankentaggeldversicherung). Diese Gesundheitsformulare müssen wahrheitsgemäss ausgefüllt werden.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Datenschutz oder in den Broschüren «Job und HIV» «Datenschutz – Schutz der Privatsphäre».

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