Ausland/Reisen
Einige Länder besitzen Einreisebeschränkungen für Menschen mit HIV. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über diese Einschränkungen und nehmen Sie genügend Medikamente mit. Es ist wichtig, dass Sie wissen, welche Impfungen Sie benötigen und wie Sie im Ausland krankenversichert sind.
Einreisebeschränkungen
Noch immer gibt es Länder, die Einschränkungen für die Einreise oder die Wohnsitznahme von Menschen mit HIV erlassen haben. Informieren Sie sich deshalb vor Ihrer Reise unter https://www.positivedestinations.info über bestehende Einschränkungen.
Medikamente
Nehmen Sie genügend Medikamente für die Dauer Ihrer Reise mit. Falls Sie in eine andere Zeitzone reisen, besprechen Sie den Einnahmeplan mit Ihrer ärztlichen Fachperson, damit Sie sicherstellen können, dass Sie Ihre Medikamente immer zur rechten Zeit einnehmen.
Impfungen
Klären Sie vor der Reise ab, welche Impfungen Sie benötigen. Informationen erhalten Sie von Ihrer ärztlichen Fachperson.
Krankenversicherung im Ausland
Falls Sie im Ausland krank werden, übernimmt die obligatorische Krankenkasse in der Regel die Behandlungskosten bis zum doppelten Betrag, die diese in Ihrem Wohnkanton ausmachen würden. Klären Sie ab, ob sich eine zusätzliche Reisekrankenversicherung lohnt.
Welche Rentenzahlungen erhalte ich, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
- Invalidenrenten der 1. Säule: Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% werden Invalidenrenten immer ins Ausland ausbezahlt, bei einem IV-Grad unter 50% jedoch nur bei Wohnsitznahme in einem EU/EFTA-Staat.
- Invalidenrente der 2. Säule: Für die Invalidenrenten der Pensionskassen gelten im obligatorischen Bereich dieselben Regeln wie für die IV-Rente der Invalidenversicherung. Für die Rentenansprüche im überobligatorischen Bereich ist das Pensionskassenreglement massgebend.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an: Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Avenue Edmond-Vaucher 18, Case postale 3000, 1211 Genf 2, Tel. +41 58 461 91 11; www.zas.admin.ch
Ausführliche Informationen und Musterbriefe im Kapitel «Auslandreisen» des Rechtsratgebers (PDF).