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Alkohol

Mit unseren Expert:innen im Dialog

Barbara Jakopp, Oberärztin Infektiologie Kantonsspital Aarau

Barbara Jakopp

Oberärztin Infektiologie Kantonsspital Aarau, Vorstand Aids-Hilfe Schweiz.

Als Infektiologin verfügt Barbara Jakopp über langjährige Erfahrung im Bereich HIV. In diesem Q&A widmet sie sich den medizinischen Fragen rund um das Virus, Therapien und die Welt der Medizin.

Dezember 2023

Meine Ärztin hat mir erklärt, ich soll wegen meines HIV gesund leben. Ich achte deshalb zum Beispiel auf eine ausgewogene Ernährung. Ich bin mir aber unsicher, ob ich komplett auf Alkohol verzichten soll oder ob ich am Wochenende mal ein Bier trinken kann.

Barbara Jakob: Eine behandelte HIV-Infektion mit einer Viruslast unter der Nachweisgrenze führt zu keiner reduzierten Lebenserwartung und Masshalten bei Alkohol und ungesunder Ernährung ist für alle Menschen mit und ohne HIV-Infektion empfohlen.

Am besten wendest du dich an die behandelnde ärztliche Fachperson damit dies im Team thematisiert und Ängste und falsche Vorstellungen werden können.

Für eine Routinekontrolle war ich in ein einem Schweizer Spital bei der Blutentnahme. Die Pflegefachperson hatte wohl aufgrund meines HIV starke Berührungsängste und trug pro Hand zwei Hygienehandschuhe. Dabei fühlte ich mich sehr unwohl. An wen kann ich mich in ein einem Spital wenden, um mich gegen solch ein diskriminierendes Verhalten wehren?

Barbara Jakob: Am besten wendest du dich an die behandelnde ärztliche Fachperson damit dies im Team thematisiert und Ängste und falsche Vorstellungen angegangen werden können. Führt dies zu keiner Änderung im Umgang, kannst du dich an die Ombudsstelle des Spitals, oder mit einer Diskriminierungsmeldung an die Aids-Hilfe Schweiz wenden.


Weil ich nicht jeden Tag eine Tablette nehmen will, bin ich mir am Überlegen, ob ich auf Long-acting Medikamente zu meiner HIV-Behandlung umstellen soll. Aufgrund welcher Faktoren wird diese Entscheidung gefällt?

Barbara Jakob: Damit eine HIV-Therapie von der täglichen Tabletten-Einnahme auf die 2-monatliche Spritzengabe umgestellt wird, sind eine Viruslast über mehrere Monate unter der Nachweisgrenze, das Fehlen von Resistenzen gegen die Medikamente in den Spritzen sowie eine gute Therapietreue die Voraussetzung. Die Entscheidung für eine Umstellung wird von dir zusammen mit der behandelnden ärztlichen Fachperson gefällt.

Recht, Medizin oder Alltag: Wir beantworten Ihre Fragen. Haben Sie eine Frage für die nächste Ausgabe? Schreiben Sie uns auf mag@positive-life.ch!